Startseite

1. Auftraggeber / Sponsor

[Name der Person oder Organisation, die als Werbungstreibender auftritt]

2. Kontrollierende Einrichtung

[Name der Mutterorganisation oder Partei, falls der obige Sponsor z. B. ein „Ableger“ ist]

3. Einrichtung, die die Anzeige finanziert

4. Zeitraum der Veröffentlichung

[Erscheintermin, z.B. für Print-Anzeigen 06.11.2025 bis 06.11.2025, oder Laufzeit eintragen]

5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben:

6. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne erhalten haben:

7. Betroffene Wahl/Referendum/Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess

8. Link(s) zu der Website mit offiziellen Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an der Wahl oder dem Referendum im Zusammenhang mit der politischen Anzeige

9. Wurde oder wird die Anzeige online personalisiert an bestimmte Zielgruppen ausgespielt?

10. Wurde früher eine ähnliche Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt?

11. Kostenangaben (in Euro - Brutto)

12. Herkunft der Mittel für die Finanzierung:

13. Links zu dem in Art. 13 VO genannten europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen

14. Meldeverfahren, falls eine veröffentlichte politische Anzeige nicht der EU-Verordnung 2024/900 entspricht:

Auftragsnummer *

15. Einverständnis und Richtigkeit *

  • Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben korrekt sind und die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 erfüllt werden kann.
  • Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass falls sich oben angegebene Informationen geändert haben, als fehlerhaft herausstellen, er sicherstellt, dass aktualisierte Informationen dem betreffenden Anbieter politischer Werbedienstleistungen unverzüglich, vollständig und genau übermittelt werden.
  • Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 2024/900 (Verbot von Werbedienstleistungen in den letzten drei Monaten vor der Wahl) eingehalten werden.